ZS Ange­hö­ri­ge

Dienst­in­for­ma­tio­nen zum Zivil­schutz Obe­res Fricktal

Hier fin­det ihr die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zu eurem Dienst bei der ZSO Obe­res Frick­tal. Dazu gehö­ren aktu­el­le Ter­mi­ne, admi­nis­tra­ti­ve Wei­sun­gen und Infor­ma­tio­nen für eure Arbeitgeber.

Zivilschutzangehörige errichten eine mobile Hochwassersperre
Illustration Termine

Ter­mi­ne

Nach­fol­gend fin­det ihr die aktu­el­le Ter­min­lis­te. Bit­te beach­tet, dass ihr, sobald ihr im Rah­men eines Diens­tes das «Onboar­ding» mit­ge­macht habt, im Dienst­ma­na­ger Zivil­schutz (DIM-ZS) immer eure aktu­el­le Ein­tei­lung seht.

→ Aktu­el­le Ter­min­lis­te (PDF)

Admi­nis­tra­ti­ve Weisungen

Hier fin­den Ange­hö­ri­ge der ZSO Obe­res Frick­tal Infor­ma­tio­nen zu Auf­ge­bot, Ein­rü­cken, Wie­der­ho­lungs­kur­sen und Dienst­ver­schie­bung sowie zu Aus­rüs­tung und Entschädigung.

Das all­ge­mein gül­ti­ge Dienst­re­gle­ment des Kan­tons Aar­gau fin­det ihr unter fol­gen­dem Download-Link.

→ Dienst­re­gle­ment Zivil­schutz Aar­gau her­un­ter­la­den (PDF)

Detail­lier­te Informationen

Auf­bie­ten­de Stelle

ZSO Obe­res Frick­tal, Neu­matt­stras­se 2, 5070 Frick, Tel: 062 871 25 16,
E‑Mail: info@zso-o-fricktal.ch

Kurs­or­ga­ni­sa­ti­on
Die Kurs­or­ga­ni­sa­ti­on sowie der Kurs­arzt wer­den beim Ein­rü­cken bekannt gegeben.

Wie­der­ho­lungs­kur­se
Schutz­dienst­pflich­ti­ge wer­den nach der Grund­aus­bil­dung jähr­lich zu Wie­der­ho­lungs­kur­sen von 3–21 Tagen aufgeboten.

Ein­rü­ckungs­pflicht
Bei einem Auf­ge­bot haben Sie gemäss den Anord­nun­gen der auf­bie­ten­den Stel­le ein­zu­rü­cken.
Die Ein­rü­ckungs­pflicht besteht solan­ge, als das vor­lie­gen­de Auf­ge­bot nicht durch eine ent­spre­chen­de schrift­li­che Ver­fü­gung auf­ge­ho­ben wur­de.
Ein­rü­ckungs­pflich­ti­ge, wel­che 6 Wochen vor Dienst­be­ginn kein Auf­ge­bot erhal­ten haben, mel­den dies sofort der Zivilschutzstelle.

Nicht­ein­rü­cken / Ver­spä­te­tes Ein­rü­cken
Wer einem Auf­ge­bot nicht Fol­ge leis­tet wird (gem. Art. 88 BZG) zivil­recht­lich zur Anzei­ge gebracht. Bei Ver­ur­tei­lung erfol­gen eine Bus­se und ein Ein­trag in das Straf­re­gis­ter.
Ver­spä­te­tes Ein­rü­cken hat eine Unter­su­chung zur Folge.

Krank­heit / Unfall
Wenn Sie krank oder ver­letzt, aber rei­se­fä­hig sind, müs­sen Sie trotz­dem ein­rü­cken. Falls Sie infol­ge Krank­heit oder Unfall nicht rei­se­fä­hig sind, ist dem Kom­man­dan­ten unver­züg­lich ein Arzt­zeug­nis ein­zu­sen­den. Eine tele­fo­ni­sche Mel­dung ist unbe­dingt nötig.

Dienst­ver­schie­bung
Gesu­che um Dienst­ver­schie­bung müs­sen in der Regel 3 Wochen vor Beginn der Dienst­leis­tung in schrift­li­cher Form mit Dokumenten/Bestätigungen begrün­det bei der auf­bie­ten­den Stel­le ein­ge­trof­fen sein. Die auf­bie­ten­de Stel­le, ent­schei­det über das Gesuch. Solan­ge das Gesuch nicht bewil­ligt ist, besteht die Ein­rü­ckungs­pflicht. Ein Anspruch auf Ver­schie­bung besteht nicht.
Der ver­scho­be­ne Dienst muss im lau­fen­den Jahr nach­ge­holt wer­den.
Urlaub
Es besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Urlaub (Art. 10 ZSV).

Mate­ri­al / Aus­rüs­tung
Zur per­sön­li­chen Aus­rüs­tung gehören:

  • Zivil­schutz-Arbeits­an­zug 2000
  • Kampf­stie­fel oder gleich­wer­ti­ges Schuh­werk (Kri­te­ri­en kön­nen bei der auf­bie­ten­den Stel­le ange­fragt werden)
  • Schreib­ma­te­ri­al
  • Dienst­büch­lein

Sie sind für die Voll­stän­dig­keit und die Ein­satz­be­reit­schaft Ihrer Aus­rüs­tung ver­ant­wort­lich und müs­sen kor­rekt geklei­det zum Dienst erschei­nen. Feh­len­de, defek­te oder nicht mehr pas­sen­de Aus­rüs­tungs­tei­le kön­nen beim Ein­rü­cken aus­ge­tauscht wer­den. Mel­den Sie sich beim Kursleiter.

Ver­pfle­gung
Die kos­ten für die Ver­pfle­gung (inkl. Geträn­ke) gehen zu Las­ten des Kurses.

Alko­hol und Dro­gen
Der Kon­sum von Alko­hol ist wäh­rend der gan­zen Dau­er der Dienst­an­läs­se (inkl. Pau­sen) strikt ver­bo­ten. Der Besitz, Kon­sum, Han­del usw. von und mit Dro­gen ist gemäss Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BetmG Art. 19 und Art. 19a) verboten.

Ver­gü­tung / Ent­schä­di­gung
Funk­ti­ons­ver­gü­tung, Sold gemäss Ein­trag im Dienst­büch­lein.
Reduk­ti­on Wehr­pflich­ter­satz pro Tag 4%.

Ver­si­che­rung
Schutz­dienst­leis­ten­de sind nach dem Bun­des­ge­setz über die Mili­tär­ver­si­che­rung (MVG) versichert.

Füh­ren pri­va­ter Motor­fahr­zeu­ge
Wäh­rend des Diens­tes darf aus Ver­si­che­rungs­grün­den kein pri­va­tes Fahr­zeug ohne Fahr­be­fehl benützt wer­den.
Mit einem Fahr­be­fehl erfolgt die Benut­zung des pri­va­ten Motor­fahr­zeu­ges auf eige­ne Verantwortung.

Illustration Administrative Weisungen
Illustration Informationen für den Arbeitgeber

Infor­ma­tio­nen Arbeitgeber

Unter nach­fol­gen­dem Link fin­det ihr den Fly­er für euren Arbeit­ge­ber. Er ent­hält die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zu euren Dienst­leis­tun­gen im Zivil­schutz und was das für ihn bedeutet.

Für wei­te­re Fra­gen dürft ihr ihn ger­ne an die Zivil­schutz­stel­le verweisen.

→ Fly­er «Zivil­schutz Aar­gau» für Arbeit­ge­ber her­un­ter­la­den (PDF)