Bevölkerung – gut vorbereitet im Notfall
Wie bereiten Sie sich auf einen Stromausfall vor? Wo finden Sie Ihren Notfalltreffpunkt? Und was müssen Sie über Schutzräume wissen? Hier finden Sie Informationen und Empfehlungen zur persönlichen Vorsorge und zum Bevölkerungsschutz im Oberen Fricktal.


Notvorrat – kluger Rat
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) kümmert sich zusammen mit der Wirtschaft darum, dass die Schweiz in Krisen mit dem Lebensnotwendigen versorgt wird. Doch was passiert, wenn eine Notlage nur lokal auftritt – beispielsweise im Oberen Fricktal?
Was wäre, wenn Coop und Migros wegen eines Stromausfalls ihre Lebensmittel nicht mehr kühlen könnten? Oder die automatisierte Lagerhaltung einer Apotheke keine Medikamente mehr ausgeben könnte?
Mit einem persönlichen Notvorrat sind Sie auf solche Versorgungsunterbrüche besser vorbereitet.
Sie möchten wissen, was das BWL für Ihren Notvorrat empfiehlt? Im nachstehenden Prospekt finden Sie die wichtigsten Informationen. Mit dem Notvorratsrechner können Sie Ihren persönlichen Bedarf berechnen.
Erdbeben – richtiges Verhalten
Die Region Basel zählt zu den Gebieten mit der höchsten Erdbebengefährdung in der Schweiz. Bei einer Wiederholung des Basler Bebens von 1356 mit einer Magnitude von 6,6 wäre mit schweren Folgen für Menschen und Gebäude zu rechnen. Ein vergleichbares Erdbeben ist in der Region Basel etwa alle 2’000 bis 2’500 Jahre zu erwarten. Wann das nächste solche Beben auftritt, lässt sich jedoch nicht vorhersagen.
Doch was tun, wenn die Erde bebt?
Die nachfolgende Broschüre des Schweizerischen Erdbebendienstes informiert Sie über das richtige Verhalten vor, während und nach einem Erdbeben.


Strommangellage und Stromausfall
Strom ist im Alltag selbstverständlich – bis er knapp wird oder ausfällt. Eine unterbrochene Stromversorgung kann Beleuchtung, Heizung, Einkauf und Kommunikation beeinträchtigen. Auch die Bevölkerung im Oberen Fricktal kann davon betroffen sein.
Bei einem Stromausfall wird die Stromversorgung unterbrochen. In einer Strommangellage ist weiterhin Strom verfügbar, das Angebot reicht jedoch über längere Zeit nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Mit einem persönlichen Notvorrat und einer einfachen Vorbereitung können Sie Versorgungsunterbrüche besser überbrücken. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihren Notfalltreffpunkt und beachten Sie im Ereignisfall die Anweisungen der Behörden.
Detaillierte Informationen
Wie kann ich mich vorbereiten?
Halten Sie Trinkwasser, haltbare Lebensmittel und benötigte Alltagsartikel bereit. Eine Taschenlampe, Ersatzbatterien, ein batteriebetriebenes Radio und eine geladene Powerbank helfen Ihnen bei einem Stromausfall.
Was tun, wenn der Strom ausfällt?
Schalten Sie elektrische Geräte aus. Verfolgen Sie die Informationen der Behörden über das Radio. Falls Telefonverbindungen ausfallen und Sie Unterstützung benötigen, dient der in Betrieb genommene Notfalltreffpunkt als Anlaufstelle.
Was gilt bei einer Strommangellage?
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch und befolgen Sie die aktuellen Empfehlungen und Vorgaben der Behörden. Je nach Versorgungslage kann der Bund Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs anordnen.
Informationen zur Strommangellage
Notfalltreffpunkt finden
Notfalltreffpunkt
Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall
Die Notfalltreffpunkte (NTP) dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen. Hier erhalten Sie im Ereignisfall Informationen und Unterstützung.
Notfalltreffpunkte im Kanton Aargau
Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Wann die Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen werden, hängt von der örtlichen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Beachten Sie dazu die Radiodurchsagen und Meldungen von Alertswiss.
Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten


Schutzräume für die Bevölkerung
Ein Schutzraum ist eine unterirdische bauliche Anlage im Kellergeschoss eines Gebäudes. Schutzräume – umgangssprachlich auch «Luftschutzkeller» genannt – schützen die Bevölkerung vor den Auswirkungen bewaffneter Konflikte. Je nach Ereignis können sie auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen Schutz bieten.
Ein grosser Teil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen. Befindet sich im Wohngebäude kein Schutzraum, erfolgt die Zuweisung zu einem Schutzraum in der Nähe. Bauweise und Ausrüstung sind standardisiert und richten sich nach technischen Weisungen.
Detaillierte Informationen
Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz
In der Schweiz gilt der Grundsatz: «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». In rund 370’000 privaten und öffentlichen Schutzräumen stehen rund neun Millionen Schutzplätze zur Verfügung. Dies entspricht einem Deckungsgrad von über 100 Prozent. Dennoch bestehen kantonale Unterschiede und örtliche Lücken.
Aufbau eines Schutzraums
Schutzräume sind einfach gebaut und ausgestattet, um Kosten, Platzbedarf und Unterhaltsaufwand möglichst gering zu halten. Im Mittelpunkt steht die Schutzwirkung:
- Die Schutzraumhülle aus Stahlbeton – Boden, Wände und Decke – sorgt für die mechanische Widerstandsfähigkeit. Öffnungen werden mit Panzertüren und Panzerdeckeln verschlossen.
- Ein Notausstieg oder eine Fluchtröhre ermöglicht das Verlassen des Schutzraums, wenn der Eingang nicht mehr nutzbar ist, etwa nach einem Gebäudeeinsturz.
- Ein Belüftungssystem gewährleistet die Frischluftzufuhr. Dazu gehören die Luftfassung, das Explosionsschutzventil mit Vorfilter, das Ventilationsaggregat, der Gasfilter sowie das Überdruck- und Explosionsschutzventil.
- Grössere Schutzräume verfügen über eine Schleuse. Sie verhindert bei laufender Belüftung, dass beim Betreten und Verlassen möglicherweise verunreinigte Aussenluft in den Schutzraum gelangt.
Nutzung des Schutzraums in Friedenszeiten
Ein Schutzraum darf in Friedenszeiten als Lager oder für ähnliche Zwecke genutzt werden. Seine Schutzfunktion muss dabei erhalten bleiben. Bauliche Veränderungen an der Schutzraumhülle, den Schutzabschlüssen und dem Belüftungssystem benötigen die erforderliche Bewilligung.
Eingang und Notausstieg dürfen nicht blockiert werden, beispielsweise durch Trockenbauwände, Plattenböden oder einen Sitzplatz über dem Notausstieg.
Der Schutzraum muss innert fünf Tagen geräumt und betriebsbereit gemacht werden können.
Wie oft wird mein Schutzraum kontrolliert?
Ihr Schutzraum wird in der Regel alle zehn Jahre durch das Kontrollpersonal unserer Zivilschutzorganisation überprüft. Den Termin für die Schutzraumkontrolle erhalten Sie vorgängig schriftlich.
Für die Kontrolle muss der Schutzraum begehbar sein. Die Panzertür und der Notausstieg müssen sich schliessen lassen, und das Lüftungsaggregat muss bedient werden können.
Wer muss einen Schutzraum bauen?
Bei Neubauten von Wohnhäusern mit mindestens 38 Zimmern beziehungsweise 25 Schutzplätzen besteht eine Schutzraumbaupflicht.
Von der Baupflicht ausgenommen sind Gemeinden mit einem Schutzplatzdeckungsgrad von über 110 Prozent, sofern dieser durch das geplante Bauvorhaben nicht unter 100 Prozent sinkt.
Besteht keine Pflicht zum Bau eines Schutzraums, muss die Bauherrschaft einen Ersatzbeitrag von CHF 1’400.– pro Schutzplatz leisten.
Wie muss ich meinen Schutzraum unterhalten?
Der Schutzraum sollte alle sechs Monate gewartet werden. Dazu gehören der 15-minütige Betrieb des Lüftungsaggregats, die Reinigung von Dichtungen, Notausstiegen, Vorfiltern und Schächten sowie die Wartung von Türen, Verschlüssen und Metallteilen.
Weiterführende Informationen zum Schutzraumunterhalt finden Sie in den unten verlinkten Unterlagen.
Kein Schutzraum im Haus – wo finde ich meinen Schutzplatz?
Die Schutzraumzuteilung, auch Zuweisungsplanung genannt, wird laufend aktualisiert. Dabei werden Zu- und Wegzüge, Geburten, Todesfälle sowie Veränderungen bei den verfügbaren Schutzplätzen berücksichtigt.
Die Zuweisung wird nicht laufend veröffentlicht. So wird verhindert, dass im Ereignisfall veraltete Angaben zu Verunsicherung führen. Die Bekanntgabe erfolgt, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.
Weiterführende Informationen
